Der Zweck der Stiftung Jugend.Hafen ist die Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Erziehung und Berufsbildung und die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des §53 AO. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
1. Die Hilfe für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geringem oder fehlendem familiären Halt und die Leistung eines Beitrags zur Verbesserung der Lebensbedingungen, dies unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion. Die Hilfe kann präventiv oder begleitend sein, die Hilfe kann sich aber insbesondere auch auf akute Notlagen beziehen. Es sollen vorrangig bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Ludwigshafen, im nächsten Schritt aus Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar unterstützt werden.
2. Die finanzielle Unterstützung beim Aufbau insbesondere von:
– Hilfsmaßnahmen, -programmen und -projekten
– Selbsthilfeprojekten oder
– Beratungsstellen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen; die finanzielle Unterstützung kann bei Bedarf auch dauerhaft sein,
3. Die Durchführung eigener solcher Hilfsmaßnahmen, Programme und Projekte.
4. Die unmittelbare bzw. direkte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer seelischen, körperlichen oder finanziellen Situation auf Hilfe angewiesen sind.
5. Die theoretische und praktische Arbeit auf dem Gebiet der Erziehung und Jugendberatung oder die Vermittlung des Wissens hierüber für pädagogisches Fachpersonal sowie die finanzielle Förderung, Begleitung oder Durchführung wissenschaftlicher Foren, Fachpublikationen und Forschungsarbeiten zum Thema Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Notlagen und/oder mit geringem oder fehlendem familiären Halt sowie die wissenschaftliche Begleitung der Aus- und Weiterbildung von Pädagogen, insbesondere von Erziehern, im Rahmen des Stiftungszwecks.